Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass alle Nutztierhalter verpflichtet sind, ihre Tierhaltung beim Landesamt für Verbraucherschutz anzuzeigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Hobbyhaltung, einen Neben- oder einen Haupterwerb handelt. Im Falle einer ausgebrochenen Tierseuche können so alle Tierhalter schnellstmöglich ...
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