Autofahrerin weicht totem Wildschwein aus: schwer verletzt!

So lautete am 22. November 2016 eine Schlagzeile in der „Bild". Eine Autofahrerin war bei einem Unfall mit einem toten Wildschwein auf einer Bundesstraße bei Paderborn schwer verletzt worden. Zuvor hatte ein 21-Jähriger mit seinem Wagen das Wildschwein angefahren, wie die Polizei mitteilte. Das Tier sei verendet und auf der Fahrbahn liegengeblieben. Kurz darauf passierte die 37-Jährige die Unfallstelle, wich dem toten Tier aus und schleuderte durch den Straßengraben. Das Auto wurde völlig zerstört. Ein Rettungswagen brachte die Frau in ein Paderborner Krankenhaus.

Einen ähnlichen Vorfall gab es am gleichen Tag zwischen Schwalbach und Schwarzenholz, wo ein Reh angefahren, mehrfach überfahren und liegen gelassen wurde. Erst nachdem sich eine Autofahrerin bei der Ortspolizeibehörde gemeldet hatte, konnte der zuständige Jagdpächter das Tier entfernen.

Viele Verkehrsteilnehmer können sich vielleicht nicht mehr an die betreffenden Fragen in der Führerscheinprüfung erinnern, aber ein Wildunfall ist nach dem Zusam­menprall umgehend bei der Polizei zu melden. Doch zuvor sollte man wichtige Schritte zur eigenen Sicherheit und der anderer unter­nehmen.

Bevor man einen Wildunfall meldet, sollte wie bei allen anderen Unfällen als erstes die Unfall­stelle gesichert werden. Aktivieren Sie also den Warnblinker, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Liegt das tote Wild noch auf der Fahrbahn, sollten Sie es zur Sicherheit des nachfol­genden Verkehrs vorsichtig an den Straßenrand schaffen. Ziehen Sie hierfür zu Ihrer eigenen Sicherheit Handschuhe an. Lebt das Tier noch, sollten Sie die Finger davon lassen – angefahrene Tiere können sich wehren. Ist die Unfall­stelle gesichert, müssen Sie den Wildunfall melden.

Einen Wildunfall melden Sie, indem Sie die Polizei anrufen. Wenn Sie den Unfall nicht melden, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz und damit eine Ordnungs­wid­rigkeit. Durch eigen­mächtiges Mitnehmen des Tieres wiederum, machen Sie sich der Wilderei schuldig. Übrigens: Unfälle mit Klein­tieren wie Fröschen, Igeln oder kleinen Vögeln müssen nicht gemeldet werden. Bei Rehen, Wildschweinen, Füchsen und Tieren vergleichbarer Größen­ordnung besteht hingegen Melde­pflicht.

Warten Sie nach dem Anruf am Unfallort. Tipp: Sie können die Zeit nutzen, um Fotos für die Versi­cherung von der Unfall­stelle zu machen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie beim Fotogra­fieren weder sich noch andere Autofahrer gefährden. Lassen Sie sich von der Polizei eine Beschei­nigung zum Nachweis über die Schaden­aufnahme für Ihre Versi­cherung geben. Bedenken Sie, dass Sie den Wildunfall auch dann melden müssen, wenn das angefahrene Tier sich selbst vom Unfallort entfernen konnte.