Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Kapellenfestes an der Laurentiuskapelle im Pfarrbezirk St. Laurentius Schwalbach-Hülzweiler, am Sonntag, 28.05.2017, die Kapellenstraße von Einmündung Schwarzenholzer Straße bis Kapellenstraße 8 a in der Zeit von 12-20 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Hans-Joachim Neumeyer