Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
.

Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung von Melderegisterauskünften an Parteien und Wählergruppen anlässlich der Landtagswahl 2017

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Zt. gültigen Fassung darf die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Vorname, Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschrift) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben.

Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die von der Gemeinde übermittelten Daten dürfen von dem Empfänger nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.

Die Einwohner der Gemeinde Schwalbach werden hiermit, zusätzlich zu der allgemeinen jährlichen Bekanntmachung, auf Ihr Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m.

§ 50 Abs. 1 BMG hinsichtlich der Landtagswahl 2017 hingewiesen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerbüro im Rathaus Schwalbach, Hauptstraße 92, Zimmer 1.06 erklärt werden.

Schwalbach, 02.08.2016

Der Bürgermeister

Neumeyer


Schriftgröße: +
Drucken

Ähnliche Beiträge

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.