Die Gemeindekasse informiert erneut, dass Grundstückseigentümer die einen Dauerauftrag zur Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, die Höhe des Zahlbetrages an den neu festgesetzten Wert anzupassen haben, damit keine offenen Posten auf den Personenkonten entstehen.
Die nach dem Fälligkeitstermin am 17. Februar 2025 noch rückständigen Abgabebeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.
Um diesen Kosten vorzubeugen, wird seitens der Gemeindekasse darauf hingewiesen und darum gebeten, die ggf. rückständigen Grundsteuern bis zum 05. März 2025 auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu zahlen:
Kreissparkasse Saarlouis | BIC: KRSADE55XXX | IBAN: DE58593501100005320791 |
Vereinigte Volksbank (VVB) | BIC: GENODE51SB2 | IBAN: DE31590920003306600019 |
Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen. Mit Zustellung der Abgabenbescheide für das Jahr 2025 wurden entsprechende Formulare zur Einreichung des SEPA-Lastschriftmandat zugesandt.
Grundstückeigentümer, die bereits ein SEPA-Lastschriftmandat eingereicht haben, möchten bitte – sofern existent – Ihren Dauerauftrag löschen, damit es nicht zur Überzahlung und daraus resultierend zur Erstattung von Guthaben kommt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Gemeindekasse gerne zur Verfügung.
(Tel. 06834/571-184 // E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)