Die Befreiung von der Ausweispflicht kann nur auf Antrag erfolgen. Ist jemand von der Ausweispflicht befreit, erhält er ein Dokument darüber, das ihm als Ausweisersatz dient.
Der Betroffene kann die Befreiung von der Ausweispflicht beantragen wenn:
Die jeweils entsprechenden Nachweise müssen vorgelegt bzw. dem Antrag als Kopie beigefügt werden.
Gebühr: 10,20 €
Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet