Vorsorge und rechtliche Aspekte
Dokumentenmappe
In einer Dokumentenmappe sollten wichtige Urkunden, Unterlagen, Policen u.a. aufbewahrt werden. Dies erleichtert z.B. Angehörigen im Bedarfsfall die Regelung wichtiger Angelegenheiten. Die Dokumentenmappe sollte z.B. enthalten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Stammbuch), Arbeitsverträge, Zeugnisse, Wertpapiere, Sparbücher, Versicherungspolicen, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung, Schuldurkunden, evt. Ernennungsurkunden, Testament.
Kostenlose Rechtsberatung und Porzesskostenhilfe
Kostenlose Rechtberatung
Auch wer nur über geringes Einkommen verfügt braucht im Bedarfsfall nicht auf fachkundige Rechtsberatung zu verzichten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vermögens- und Einkommensverhältnisse offengelegt werden und bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Die/der ausgewählte Anwältin/Anwalt nimmt dann einen entsprechenden Antrag auf oder man besorgt sich beim Amtsgericht (Rechtantragsstelle) einen Berechtigungsschein.
Prozesskostenhilfe
Geht das Anliegen über eine Beratung hinaus und es steht ein Gerichtsverfahren an, so kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
- Amtsgericht Saarlouis (Rechtantragsstelle), Tel.: 0 68 31 / 445 - 241
- oder ausgewählte(r) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht wird von der/dem Vollmachtgebendem für den Fall einer Hilfebedürftigkeit erteilt. Diese Hilfebedürftigkeit meint einen Zustand in dem man nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann oder nicht mehr imstande ist, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Dies kann z.B. eintreten bei altersbedingter Geschäftsunfähigkeit, Unfall, Herzinfarkt oder nach einer größeren Operation. Durch die Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens als Bevollmächtige(r) für bestimmte oder alle Bereiche eingesetzt werden. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen, erneuert oder ergänzt werden. Sie ist an keine bestimmte Form gebunden, sollte aber zumindest handschriftlich abgefasst sein und evt. auch amtlich beglaubigt oder von einem Notar beurkundet werden.
Betreuungsverfügung
Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die vom Gericht als gesetzliche Vertreterin für Sie eingesetzt werden soll. Nach vorheriger Überprüfung der Sachlage wird diese(r) Betreuerin/Betreuer nur für den Aufgabenbereich eingesetzt, in dem Unterstützung erforderlich ist. Dem Gericht ist regelmäßig ein Nachweis über die erfüllte Aufgabe zu erbringen. Durch eine Betreuungsverfügung schützen Sie übrigens auch Ihre Vertrauensperson vor Zweifel und Missverständnissen im Umfeld.
Vordrucke und Vorsorgevollmachten sind bei oben angegebenen Adresse erhältlich.
- Örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis
Karl-Heinz Berty, Tel.: 0 68 31 / 444 - 210
Verfügung über Konten zugunsten eines Dritten für den Todesfall
Bei der zuständigen Bank oder Sparkasse kann eine Kontoinhaberin/ein Kontoinhaber ein Formular ausfüllen (Kosten erfragen), in dem festgelegt wird, wer im Falle ihres /seines Todes die Verfügungsgewalt über Sparbücher und sonstige Anlagen haben soll. Ist der Todesfall eingetreten, kann die berechtigte Person mit der Sterbeurkunde und dem Nachweis, dass sie verfügungsberechtigt ist zu dem entsprechenden Geldinstitut gehen. Die bestehenden Guthaben werden dann auf diese Person überschrieben, dies erfolgt ohne Prüfung der Erbberechtigung.
- Nähere Auskünfte erteilen die Banken und Sparkassen
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Menschen für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern und sein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten nicht mehr wirksam ausüben kann. Dies umfasst z.B. den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Eintritt des Sterbeprozesses oder nicht behebbarem Ausfall lebenswichtiger Körperfunktionen. Diese Willensäußerung sollte schriftlich festgehalten, jährlich aktualisiert (Datum und Unterschrift unter das Dokument) und mit den gewünschten Vertrauenspersonen (Angehörige, Freunde, Ärztin/Arzt) besprochen werden. Sie kann im Notfall für Ärztinnen/Ärzte und Angehörige eine wichtige Entscheidungshilfe sein.
Sehr zu empfehlen ist die Broschüre „Christliche Patientenverfügung-Handreichung und Formular“, die unter oben angegebenen Telefon Nummern erhältlich ist.
- Referat Hospizarbeit im Diözesan Caritasverband Trier, Tel.: 06 51 / 94 93 - 206
- Seniorenmoderatorin Schwalbach
Anja Wrona, Tel.: 0 68 34 / 571 - 160
Regelungen im Sterbefall
Ist eine nahestehende Person gestorben, so fällt es meist schwer, sich den Dingen zuzuwenden, die dennoch erledigt werden müssen, z.B.: Totenschein besorgen, Angehörige, Freunde etc. benachrichtigen, Meldung des Todesfalls beim Standesamt, Beerdigung beim Pfarramt anmelden (mit Beerdigungserlaubnis vom Standesamt), Versicherungsträger benachrichtigen, evt. Todesanzeige aufgeben, evt. Testament beim Nachlassgericht abgeben, Grab nachfragen bei der Friedhofsverwaltung.
- Das ausgewählte Beerdigungsinstitut berät und übernimmt bei Wunsch obige Angelegenheiten.
Testament
Ein Testament ermöglicht es, den letzten Willen festzuhalten und den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Es kann in verschiedenen Formen abgefasst werden. Die einfachste Art der Willensäußerung ist das eigenhändige Testament. Dieses muss handschriftlich aufgesetzt sein und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Gültig ist die letzte Abfassung (unbedingt Namen, Datum und Ort angeben!). Die Testamentseröffnung erfolgt beim Amtsgericht (Nachlassgericht), in dessen Bereich die Erblasserin / der Erblasser den letzten Wohnsitz hatte.
- Amtsgericht (Nachlassgericht ) Saarlouis, Tel.: 0 68 31 / 445 - 276


