Die Vollstationäre Pflege
Die Kosten der vollstationären Pflege (Heim) teilen sich in die Bereiche:
Hotelkosten = Unterkunft und Verpflegung, die von der/dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind.
Investitionskosten
Pflegekosten = Sachleistungen, werden zwischen Pflegekasse und Pflegeheim abgerechnet, sofern eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt!
Wer trotz einer Einstufung nicht in der Lage ist, die Hotelkosten aus eigenen Mitteln zu zahlen, kann u.U. Leistungen aus dem SGB VII erhalten (immer die Prüfung am Einzelfall!).
Leistungen für die pflegebedingten Aufwendungen, die von der Pflegekasse bezahlt werden (=Pflegekosten):
| Pflegestufe 1 |
|---|
| Pflegestufe 2 |
| Pflegestufe 3 |
| Besondere Härtefälle |


