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Ansprechpartner

Vorsitzender des Seniorenrates:

Edgar Theobald
Telefon: 0 68 31 / 5 86 25

Seniorenmoderatorin:

Anja Wrona
Telefon: 0 68 34 / 571 - 160

Kontaktpersonen in den Gemeindebezirken

Satzung des Seniorenrates

Die aktuelle Satzung des Seniorenrates können Sie im Bereich Ortsrecht herunterladen (1.12).

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Seniorenrat Schwalbach

Seniorinnen und Senioren als Sachverständige in eigener Sache

Auf Anregung des Gemeinderates initiierte die Seniorenmoderatorin den Seniorenrat der Gemeinde Schwalbach. Dieser wurde im Oktober 1993 in einer Vollversammlung, Bürgerinnen und Bürger Schwalbachs, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erstmals gewählt.

Die Zusammensetzung des Seniorenrates ist von seinem Spektrum so breit gestreut, dass alle wichtigen Akteursgruppen der Gemeinde darin vertreten sind, d.h.:

Die Mitglieder müssen Bürgerinnen/Bürger der Gemeinde Schwalbach sein und das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit des Seniorenrates entspricht der des Gemeinderates.

Als eine Form der Selbstorganisation und Vernetzung vor Ort soll durch das Instrument Seniorenrat versucht werden, ältere Bürgerinnen und Bürger zur Eigeninitiative und, in einem vereins- und organisationsübergreifendem Gremium, zur Zusammenarbeit zu motivieren. An den Sitzungen des Seniorenrates nimmt die Seniorenmoderatorin als Vertreterin der Gemeinde teil und berät in Sachfragen.

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