Informationen für Brautleute
Sehr geehrtes Brautpaar,
es ist uns mit diesem Merkblatt nicht möglich, Ihrem Informationsbedürfnis vollständig zu entsprechen; in vielen Fällen wird eine persönliche Beratung erforderlich sein.
Lesen Sie dennoch alles aufmerksam durch; einige Fragen können wir hier sicher beantworten.
Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden.
Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.
Grundsätzlich sollen beide Verlobte zur Anmeldung persönlich und gemeinsam vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er sich in einer Beitrittserklärung mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden erklären – die Formulare gibt es beim Standesamt, Zimmer 1.12.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Als Nachweis Ihres Wohnsitzes benötigen Sie immer eine Aufenthaltsbescheinigung zum Zweck der Eheschließung Ihrer Meldebehörde.
Melden Sie die Eheschließung nicht beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes an, sondern beim Standesamt ihres Nebenwohnsitzes, so benötigen Sie außerdem die Aufenthaltsbescheinigung der dortigen Meldebehörde.
Die Bescheinigung erhalten Sie bei mündlicher oder schriftlicher Bestellung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro.
Im Interesse der Rechtssicherheit aller Bürger muß sich der Standesbeamte davon überzeugen, dass die Person, die ihm Dokumente vorlegt, mit der darin bezeichneten Person identisch ist. Bringen Sie daher zur Vermeidung weiterer Wege bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
In der Regel genügen weiterhin folgende Unterlagen:
für Ledige – beide Verlobte waren noch nicht verheiratet bzw. hatten noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, sind volljährig und geschäftsfähig und Deutsche ohne Auslandsbezug:
- einen Nachweis über Ihre Geburt (Das Stammbuch der Eltern reicht nicht aus).
Diesen Nachweis der Geburt erbringen Sie, durch
- ihre Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde sollte nicht älter als 6 Monate sein.
Wenn Sie bereits verheiratet waren:
- eine Geburtsurkunde
- ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe.
Dies ist nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine Eheurkunde bzw. eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der letzten Ehe – erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
Viele Brautleute legen Wert auf die Eintragung ihrer akademischen Grade. Ab dem 01.01.2009 werden akademische Grade und der Beruf nicht mehr eingetragen.
Haben Sie gemeinsame in Deutschland geborene Kinder, so bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunden mit. Falls der Vater dort nicht aufgeführt ist, benötigen wir zusätzlich das wirksame Vaterschaftsanerkenntnis. Wurde Ihr Kind im Ausland geboren, fragen Sie uns, welche Dokumente Sie benötigen.
Wenn Sie beide Deutsche sind, volljährig und ledig, die genannten Kriterien auf Sie zutreffen, und alle Ihre Fragen durch dieses Info-Blatt ausgeräumt wurden, so können Sie nach Besorgung dieser Unterlagen Ihre Eheschließung nachTerminabsprache anmelden, dabei wird dann auch der von Ihnen gewünschte Eheschließungstermin besprochen.
Eine persönliche Beratung empfehlen wir für alle anderen Verlobten, insbesondere mit Vorehen, Kindern, evtl. Ehehindernissen, wenn ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger oder Asylberechtigter ist.
Besonders wichtig ist eine umfassende Beratung auch für Spätaussiedler.
Das gleiche gilt, wenn eine Nottrauung bei schwerer Erkrankung eines der Verlobtennotwendig ist.
Wir helfen selbstverständlich auch gerne, wenn eine Schwangerschaft schon weit fortgeschritten ist und Sie evtl. noch vor der Entbindung heiraten wollen.
Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an:
Die Grundgebühr beträgt 40,00 Euro bzw. 66,00 Euro bei Auslandsbeteiligung – Prüfung der Ehefähigkeit.
Eine Eheurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere am gleichen Tag ausgestellte Urkunde 5,oo Euro.
Eine Urkunde für religiöse Zwecke ist kostenlos.
Weitere Kosten für zusätzliche Erklärungen, Urkunden usw. können entstehen.
Eine zusätzliche Gebühr von 66,00 Euro entsteht Ihnen, wenn Sie an einem Samstag oder an einem Termin außerhalb der normalen Öffnungszeit des Rathauses die Ehe schließen wollen.
Wir beraten sie gerne während unseren Sprechzeiten.
- Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr
- Mittwoch und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
Telefon-Nr.:
0 68 34 / 571-157 (Frau Rupp)
0 68 34 / 571-158 (Herr Lauer)

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