14 Oktober 2011

Aufstellungsbeschlusses zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren „ALDI- Filiale Schwalbach“

Posted in Baumaßnahmen

Aufstellungsbeschlusses zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren „ALDI- Filiale Schwalbach“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 29.10.2011 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren „ALDI- Filiale Schwalbach“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist. Stand: Neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004 I 2414; Zuletzt geändert durch Art. 1 G v 22.7.2011 I 1509

Ziel der Planaufstellung ist es, die bestehende „ALDI- Filiale“ im Ortsteil Schwalbach in der Straße „Zur Langelänge“ erweitern zu können. Überplant werden somit die Grundflächen der bestehenden ALDI- Filiale, nebst Stellplätzen und Grünflächen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.

Anlass für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen, um die innerörtlichen Nagversorgung dauerhaft sichern zu können.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet am Dienstag, dem 18.10.2011 um 16.30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, Zimmer U 19 eine Bürgerversammlung statt. Hierbei wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Zeit vom 21.10.2011 bis einschließlich 21.11.2011 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, 2. Obergeschoss öffentlich ausliegt. Informationen zu der Planung erhalten Sie im Zimmer 3.09 des Rathauses.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.