Steuern
Steuerhebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch die Hebesatzsatzungen vom 07.11.2011 bzw. vom 29.03.2012 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer ab dem 01.01.2012
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A): 240 v.H. - Grundsteuer für die übrigen (bebauten / unbebauten) Grundstücke
Grundsteuer B): 275 v.H.
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Grundsteuer ab dem 01.01.2013
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A): 300 v.H - für die übrigen Grundstücke
bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B): 315 v.H
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Gewerbesteuer ab dem 01.01.2012: 420 v.H
Hundesteuer
- 1. Hund: 56,- EUR
- 2. Hund: 100,- EUR
- 3. Hund und jeder weitere: 154,- EUR
Weitere Informationen zur Hundesteuer finden sie hier.
Steuerzahltermine
Grundsteuergesetz werden Grundsteuern zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines Jahres fällig.
Ist der Fälligkeitstag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher anerkannter Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächsten Werktag ein.
