Lärmkartierung
Karten zu Straßenlärm im Saarland veröffentlicht
Fristgerecht wurden im Saarland die Arbeiten zur so genannten Strategischen Lärmkartierung abgeschlossen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag und das Umweltministerium hatten gemeinsam die Kartierung entlang der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 16.000 Fahrzeugen am Tag beim Umweltcampus Birkenfeld in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden vom Projektträger, Frau Prof. Dr. Kerstin Giering, jetzt offiziell vorgelegt. Damit sind die Grundlagen für den nächsten Schritt in der Lärmminderungsplanung geschaffen. Von den betroffenen Städten und Gemeinden sind bis 18.07.2008 Aktionspläne zur Lärmminderung aufzustellen. In diesen Lärmaktionsplänen sollen konkrete Maßnahmen entwickelt und aufgezeigt werden, wie der Lärm im Umfeld stark belasteter Straßen reduziert werden kann. Dies soll unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen.
Mit der Verpflichtung die Lärmkarten in Zukunft regelmäßig zu aktualisieren, stehen jetzt Daten zu Verfügung, welche die Entwicklung der Lärmbelastung, den Umsetzungsgrad von Lärmschutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit dokumentieren werden, vergleichbar wie das in anderen Bereichen des Umweltschutzes (z. B. Luftschadstoffe, Wassergüte) bereits geschieht.
Damit jeder Bürger sich über die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 16.000 Fahrzeugen informieren kann, wurde ein Kartendienst im Internet installiert. Dort sind für alle betroffenen Straßenabschnitte die Lärmpegel dargestellt. Hinzu kommen statistische Auswertungen, die insbesondere die Zahl der betroffenen Anwohner entlang dieser Lärmquellen in Tabellenform enthalten. Dieser Kartendienst wurde ebenfalls vom Umweltcampus Birkenfeld entwickelt und wird zukünftig von der Stadt Völklingen im Auftrag des kommunalen Zweckverbandes eGo-Saar betrieben. Er ist unter folgender Adresse im Internet zu finden:
www.laermkartierung-saarland.de
Lärmaktionsplan der Gemeinde Schwalbach
Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen, im Saarland ca. 250 km, erfolgte im Auftrag des Ministeriums für Umwelt (MfU) und des Saarl. Städte- und Gemeindetages (SSGT) landesweit einheitlich durch das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) am Umwelt-Campus Birkenfeld. Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die Ergebnisse dieser Kartierung lagen in 2007 noch nicht vor.
Bis zum 18. Juli 2008 müssen, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne ausgearbeitet werden, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, die durch diese Quellen verursacht werden, geregelt werden.
Entsprechend dem Artikel 8 der Richtlinie 2002/49/EG sind bis zu diesem Zeitpunkt Aktionspläne auszuarbeiten für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, sowie Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr. Mit ihnen sollen „Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, geregelt werden"(1)
„Die in den Plänen genannten Maßnahmen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen werden.“. (2) Der § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes erwähnt bei der Priorisierung auch die „Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen"(3)
Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen
Die betroffenen Straßenabschnitte in der Gemeinde Schwalbach sind:
- Bundesautobahn A8 zwischen Anschlussstelle 14 und 15 ,Länge 4432m
Folgende Verkehrsparameter liegen vor:
| Straße | Anfangsnetz- knoten | DTV | Lkw-Anteil [%] | Geschwindigkeit Pkw [km/h] | Geschwindigkeit Lkw [km/h] |
|---|---|---|---|---|---|
| A8 | AS 14 | 24.815 | 10,5 – 22,3 | 130 | 80 |
Tabelle1: Verkehrsparameter der betroffenen Straßenabschnitte
Zuständige Behörde:
Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach
www.schwalbach-saar.de
1.1.1 Rechtlicher Hintergrund
- Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („EU-Umgebungslärmrichtlinie“), Abl. L 189/12 vom 18.7.2002
- Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. I S. 1794 (§ 47a-f des BImSchG)
Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des § 47d BImSchG
1.1.2 Geltende Grenzwerte
s. Tabelle: An die EU-gemeldete Grenzwerte, Anhang A
1.1.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Die Isophonenkarten, einsehbar auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach. Belastung durch Straßenverkehrslärm in der Gemeinde Schwalbach durch die BAB A 8 für die Lärmindikatoren LDEN bzw. LNight wider. Aus der Tabelle 2 sind die Betroffenenzahlen ersichtlich.
1.1.1 Bewertung der Anzahl Betroffener
1.1.1.1 Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung
Bei Überschreitung der Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesstraßen (in der Anpassung auf die Lärmindikatoren LDEN und LNight), die für Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete 73 dB(A) bzw. 62 dB(A) betragen, besteht kurzfristig (bis Ende 2008) dringender Handlungsbedarf.
In der Umgebung der Bundesautobahn A 8 im Bereich der Gemeinde Schwalbach sind keine Menschen Pegeln im Bereich zwischen 70 und 75 dB(A) (LDEN) bzw. Pegeln im Bereich zwischen 60 und 65 dB(A) (LNight) ausgesetzt. Hier besteht kurzfristig kein Handlungsbedarf.
Schulen und Krankenhäuser sind in der Umgebung der Bundesautobahn A 8 im Bereich der Gemeinde Schwalbach keine vorhanden.
1.1.1.2 Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen
Die Empfehlungen der WHO, des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts eine gesundheitliche Gefährdung vermieden wird.
Wie aus Tabelle 2 (s.o.) ersichtlich gibt es keine Betroffenen in den Pegelbereichen ³ 65 dB(A) (LDEN) bzw. ³ 55 dB(A) (LNight).
Hier besteht mittelfristig kein Handlungsbedarf.
1.1.1.3 Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen
Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts erhebliche Lärmbelästigungen vermieden werden.
Wie aus Tabelle 2 (s.o.) ersichtlich gibt es keine Betroffenen in den Pegelbereichen ³ 60 dB(A) (LDEN) bzw. ³ 50 dB(A) (LNight).
Hier besteht kein Handlungsbedarf.
1.1.2 Protokolle der öffentlichen Auslegung
Während der Offenlegung vom 09.05. bis 09.06.2008 (einschließlich) haben 2 Bürger der Gemeinde Schwalbach den Lärmaktionsplan eingesehen. Anregungen wurden nicht vorgebracht. (Anlage)
1.1.3 Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung
1.1.3.1 Sonstige Maßnahmen
Um weiterhin im Bereich der BAB 8, Gemeinde Schwalbach gesundheitliche Gefährdungen und Belästigungen durch Lärm zu vermeiden, werden, wie im wirksamen Flächennutzungsplan vom 14.07.2006 dargestellt, keine Wohn- und Mischgebietsflächen in den fraglichen Bereichen ausgewiesen.
Schwalbach, den 19.06.2008


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