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Informationen zur Medikamentenvergabe

Medikamentenvergabe bei chronischen Erkrankungen

Aufgrund aktueller rechtlicher Grundlagen informieren wir Sie hiermit über folgende Sachverhalte in Bezug auf die Medikamentenvergabe durch Erzieher/ innen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schwalbach:

  • Selbstverständlich ist: Akut kranke Kinder gehören nicht die Kindertagesstätte
  • Grundsätzlich muss beachtet werden, dass der Zeitpunkt der Medikamentengabe so zu steuern ist, dass die Eltern diese selbst durchführen können. Sollte eine Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme bestehen, so dürfen die nur nach schriftlicher Anweisung durch den behandelnden Arzt und mit Einverständnis beider Elternteile/Sorgeberechtigte, durch das pädagogische Fachpersonal gegeben werden.
  • Die ärztliche Anweisung beinhaltet:
    • Verabreichungsform (z.B.: Tabletten, Tropfen)
    • Dosierung und Uhrzeit / Zeitraum
    • Informationen über die Risiken
    • Informationen über die Lagerung
    • Name und Rufnummer des behandelnden Arztes
  • Bezugnehmend auf die Rechtslage und die möglichen Nebenwirkungen durch Antibiotika werden in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schwalbach KEINE Antibiotika verabreicht.
  • Bei Erkrankungen, bei denen es zu lebensbedrohlichen Zustandsbildern kommen kann (Diabetes, Epilepsie, Allergien etc.) ist die Vorgehensweise detailliert vom behandelnden Arzt festzulegen und dem pädagogischen Personal schriftlich mit zuteilen. Gegebenenfalls muss eine Einweisung durch den behandelnden Arzt erfolgen.