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Informationen zur Beitragsreduzierung
Geschwisterregelung
Familien profitieren von der Geschwisterregelung, sodass Sie für Ihr:
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zweites Kind lediglich 75%,
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für ein drittes Kind 50% sowie
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für das vierte Kind 25% der vollen Gebühren zahlen müssen.
Ab dem fünften Kind entfällt der Beitrag. In diese Regelung werden nicht nur Kinder einbezogen, die die Kindertageseinrichtungen besuchen, sondern alle
Kinder, die zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigt sind.
Wir benötigen für die Berechnung der Geschwisterregelung die Kindergeldbescheide bzw. die Kindergeldbescheinigungen.
Sozialleistungen
Familien die Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII, Leistungen als Asylbewerber beziehen oder den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen
auf Antrag keinen Elternbeitrag zahlen.