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Informationen zur Beitragsreduzierung

Geschwisterregelung

Familien profitieren von der Geschwisterregelung, sodass Sie für Ihr:
  • zweites Kind lediglich 75%,
  • für ein drittes Kind 50% sowie
  • für das vierte Kind 25% der vollen Gebühren zahlen müssen.

Ab dem fünften Kind entfällt der Beitrag. In diese Regelung werden nicht nur Kinder einbezogen, die die Kindertageseinrichtungen besuchen, sondern alle Kinder, die zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigt sind.

Wir benötigen für die Berechnung der Geschwisterregelung die Kindergeldbescheide bzw. die Kindergeldbescheinigungen.

Sozialleistungen

Familien die Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII, Leistungen als Asylbewerber beziehen oder den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen auf Antrag keinen Elternbeitrag zahlen.