Die häusliche Pflege
In der häuslichen Pflege kann die zu pflegende Person zwischen drei Möglichkeiten des Leistungsempfangs wählen:
Pflegegeld
Der/die zu Pflegende wird zu Hause von z.B. einer Angehörigen/einem Angehörigen gepflegt und erhält Pflegegeld, um die Pflegeperson zu entschädigen.
| Pflegestufe 1 |
|---|
| Pflegestufe 2 |
| Pflegestufe 3 |
Pflegesachleistung
Ein Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
| Pflegestufe 1 |
|---|
| Pflegestufe 2 |
| Pflegestufe 3 |
| Besondere Härtefälle |
Kombinationsleistung
Die/der zu Pflegende wird von einer Privatperson gepflegt und von einem Pflegedienst. Der Pflegekasse wird mitgeteilt, welcher Dienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, der anteilsmäßige Rest wird an die/den Antragsteller(in) ausgezahlt.
Beispiel Pflegestufe I:
Wenn 50% der Leistungen beim Pflegedienst abgerufen werden erhält der Pflegedienst 192,00 EUR Sachleistung (von 384,00 EUR). Der Antragstellerin/dem Antragsteller werden dann noch 50% des Pflegegeldes (von 205,00 EUR) ausgezahlt, d.h. 102,50 EUR.
Verhinderung der Pflegeperson und /oder Kurzzeitpflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr, bis zu 1.432,00 EUR in allen Pflegestufen.
Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung soll der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen, etwa bei Urlaub, Kur, Erkrankung oder Überlastung der Pflegeperson. Sie kann aber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt die Rückkehr in die eigene Wohnung noch nicht möglich ist.
Die Pflegekasse zahlt in allen Pflegestufen einen Betrag bis zu 1.432,00 EUR für maximal vier Wochen pro Jahr.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Die Teilstationäre Tages- und Nachtpflege dient dazu, den Verbleib der/des zu Pflegenden in der eigenen Häuslichkeit zu sichern. Das heißt, bei Bedarf kann eine teilstationäre Betreuung in einer Tageseinrichtung oder Nachtpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen entsprechen den Sachleistungen in den einzelnen Pflegestufen (384,00 EUR, 921,00 EUR, 1.432,00 EUR). Die Pflegebedürftigen erhalten zusätzlich anteiliges Pflegegeld, sofern der für die jeweilige Pflegestufe vorgesehene Höchstwert der Sachleistung nicht voll ausgeschöpft wurde (vgl. Kombinationsleistung).


