Informationen zur Platzvergabe

Informationen zur Platzvergabe

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

Über unser Anmeldeformular können Sie ihr Kind nach der Geburt auf die entsprechende, zentrale Anmelde-/Warteliste setzen lassen. Füllen Sie das Formular aus und geben Sie dieses im Rathaus für die Bearbeitung frei. Mit dieser Anmeldung besteht noch kein verbindlicher Anspruch auf einen Kita-Platz.
Die Platzvergabe wird durch ein Koordinationsteam bestehend aus Kita-Leitungen sowie der Kita-Verwaltung (Sachbearbeiter*in) der Gemeinde gesteuert. Dazu finden zwei Treffen im Jahr statt. Zum Austausch werden auch die freien Träger innerhalb der Gemeinde eingeladen. Die Grundlage für die Platzvergabe sind die Aufnahmerichtlinien der kommunalen Kindertageseinrichtungen.
Wir sind bestrebt, Ihre Wünsche in unsere Planung miteinfließen zu lassen.

Ihr Koordinationsteam

Anmeldung Kita

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Katholische Kindertagesstätten

Katholische Kindertagesstätten

Herzlich Willkommen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Kindertagesstätte der katholischen KiTa gGmbH.

Die Katholische KiTa gGmbH Saarland ist die gemeinnützige Trägergesellschaft katholischer Kindertageseinrichtungen im Saarland mbH.

Die Leitlinien der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen stützten sich neben dem Rahmenleitbild des Bistums Trier, dem Leitbild der Katholischen KiTa gGmbH Saarland, dem Qualitätsmanagement, dem Bildungsprogramm für saarländische Kindergarten und dem Kooperationsjahr Kindergarten-Grundschule auch auf spezifische gesetzliche Bestimmungen.

Mehr Informationen zu den Strukturen, zum Leitbild und der pädagogischen Arbeit können sie unter www.kita-saar.de nachlesen.

Anmeldung & Platzvergabe

Für die Einrichtungen in Trägerschaft der Kath. KiTa gGmbH übernehmen die Einrichtungsleitungen die Anmeldung und Platzvergabe. Bitte nehmen Sie dazu telefonischen Kontakt mit den Kindertagesstätten auf.

Ansprechpartner*innen

Kindertagesstätte Elm-Derlen

  • Name

    Alexander Brandt

  • Telefon

    06834 54438

Kindertagesstätte Elm-Sprengen

  • Name

    Katharina Adam
  • Telefon

    06834 5073

Kindertagesstätte Hülzweiler

  • Name

    Michelle Faßbender

  • Telefon

    06831 53145

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Informationen zur Beitragsreduzierung

Informationen zur Beitragsreduzierung

Geschwisterregelung

Familien profitieren von der Geschwisterregelung, sodass Sie für Ihr:
  • zweites Kind lediglich 75%,
  • für ein drittes Kind 50% sowie
  • für das vierte Kind 25% der vollen Gebühren zahlen müssen.

Ab dem fünften Kind entfällt der Beitrag. In diese Regelung werden nicht nur Kinder einbezogen, die die Kindertageseinrichtungen besuchen, sondern alle Kinder, die zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigt sind.

Wir benötigen für die Berechnung der Geschwisterregelung die Kindergeldbescheide bzw. die Kindergeldbescheinigungen.

Sozialleistungen

Familien die Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII, Leistungen als Asylbewerber beziehen oder den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen auf Antrag keinen Elternbeitrag zahlen.

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Informationen zum Kooperationsjahr Kita-Grundschule

Informationen zum Kooperationsjahr Kita-Grundschule

Bildung von Anfang an!

Gut vorbereitet in die Grundschule!
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist dennoch ein besonderes Ereignis im Leben Ihres Kindes und Ihrer Familie. Durch die Zusammenarbeit mit Ihnen, unseren Kitas und den Grundschulen ermöglichen wir Ihrem Kind einen behutsamen Start in diesen neuen Lebensabschnitt.

Das Kooperationsjahr Kindergarten-Grundschule
Ergänzend zu unserem Bildungsangebot in den Kitas ermöglichen wir Ihrem Kind im letzten Kindergartenjahr die Teilnahme am Projekt „Kooperationsjahr Kindergarten-Grundschule“. In dieser Zeit kommen pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonal wöchentlich zusammen und arbeiten intensiv Hand in Hand. Es spielt dabei keine Rolle, welche Schule Ihr Kind im Anschluss besuchen wird. Unsere Kitas arbeiten mit der Kirchbergschule in Schwalbach zusammen.

Wie gestaltet sich die Arbeit mit Ihrem Kind?
Wir bieten Ihrem Kind in unseren Kitas ein Umfeld, in dem sich seine Persönlichkeit frei und individuell entwickeln kann. Wir halten Abstand von der Verschulung unserer Kindergärten. Damit die Vorbereitung auf die Schule gelingt verbinden wir Spielen und Lernen. Die Arbeit gestaltet sich demnach wie folgt:

  • Kennenlernen und Erstkontakt mit der Schule (z.B. Wie melde ich mich, wenn ich was sagen will?)
  • Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungsstandes ihres Kindes
  • Entwicklung von Lernaktivitäten je nach Interesse und Fähigkeiten Ihres Kindes
  • Spielerisches Lernen (z.B. „Mein rechter Platz ist frei“)
  • Stärkung der Fähigkeiten für den Schulalltag (z.B. Schuhe binden)
  • Ausflüge
  • Möglichkeiten zur Teilnahme an den Präsenztagen der zuständigen Grundschulen

Wie gestaltet sich die Arbeit mit Ihnen?
Auch Sie, liebe Eltern, können Ihrem Kind dabei helfen, es beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu unterstützen. Dazu zählen u.a:

  • (falls noch nicht geschehen) die unterschriebene Erklärung der Schweigepflichtentbindung (in der Kita-Infomappe) zwecks Austausch zwischen Kita und Grundschule
  • der regelmäßige Austausch mit Ihnen und den Kooperationspartnern
  • gegenseitige Besuche von Freunden ihrer Kinder ermöglichen
  • Teilnahme an Informationsabenden
  • Teilnahme ihrer Kinder an den Präsenztagen der zuständigen Grundschulen ermöglichen

Soweit die Inanspruchnahme anderer schulischer oder außerschulischer Dienste und Institutionen im Hinblick auf die Einschulung Ihres Kindes für notwendig erachtet wird, werden wir Sie gesondert ansprechen und um Ihr Einverständnis bitten.

Auf los, geht’s los!
Der Weg vom Kindergartenkind zum Schulkind erfüllt Ihr Kind mit Stolz, es fühlt sich deutlich größer und sieht der zunehmenden Selbständigkeit mit Freude entgegen. Es will Neues lernen und geht motiviert an die neuen Herausforderungen heran. Wir wollen ihr Kind gemeinsam mit Ihnen auf diesem Weg begleiten und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Bei Fragen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit zur Verfügung.

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Informationen zur Medikamentenvergabe

Informationen zur Medikamentenvergabe

Medikamentenvergabe bei chronischen Erkrankungen

Aufgrund aktueller rechtlicher Grundlagen informieren wir Sie hiermit über folgende Sachverhalte in Bezug auf die Medikamentenvergabe durch Erzieher/ innen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schwalbach:

  • Selbstverständlich ist: Akut kranke Kinder gehören nicht die Kindertagesstätte
  • Grundsätzlich muss beachtet werden, dass der Zeitpunkt der Medikamentengabe so zu steuern ist, dass die Eltern diese selbst durchführen können. Sollte eine Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme bestehen, so dürfen die nur nach schriftlicher Anweisung durch den behandelnden Arzt und mit Einverständnis beider Elternteile/Sorgeberechtigte, durch das pädagogische Fachpersonal gegeben werden.
  • Die ärztliche Anweisung beinhaltet:
    • Verabreichungsform (z.B.: Tabletten, Tropfen)
    • Dosierung und Uhrzeit / Zeitraum
    • Informationen über die Risiken
    • Informationen über die Lagerung
    • Name und Rufnummer des behandelnden Arztes
  • Bezugnehmend auf die Rechtslage und die möglichen Nebenwirkungen durch Antibiotika werden in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schwalbach KEINE Antibiotika verabreicht.
  • Bei Erkrankungen, bei denen es zu lebensbedrohlichen Zustandsbildern kommen kann (Diabetes, Epilepsie, Allergien etc.) ist die Vorgehensweise detailliert vom behandelnden Arzt festzulegen und dem pädagogischen Personal schriftlich mit zuteilen. Gegebenenfalls muss eine Einweisung durch den behandelnden Arzt erfolgen.

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Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.