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Donnerstag, 10. Juni 2010:

Gleichstellung aller Generationen

Teilweise Übernahme von Müllgebühren für Menschen, die von Inkontinenz betroffen sind

Der Ausschuss für Sozialwesen, Jugendpflege, Bildung, Kultur und Sport hat in der Sitzung vom 20.02.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Im Zuge der Gleichstellung aller Generationen erstattet die Gemeinde Schwalbach von Inkontinenz Betroffenen auf Antrag den Differenzbetrag (ab 2009 54,48 €/Jahr) zwischen den Gebühren der Restmülltonne 4-wöchentlicher zu 14-tägiger Leerung (120 l).

Die Ummeldung des Müllgefäßes ist für die Antragsstellerinnen/Antragssteller kostenlos.

Mit dieser Maßnahme will die Gemeinde einen Beitrag zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch Windelverbrauch leisten.

Bei der Antragstellung ist zu beachten:

Den Zuschuss können Privathaushalte, in denen eine von Inkontinenz betroffene Person lebt, für einen Zeitraum von 12 Monaten erhalten. Die antragsberechtigte Person muss in der Gemeinde Schwalbach ihren Hauptwohnsitz haben.

Antragsvoraussetzungen:

Bescheinigung der Inkontinenz

Bei Einstufung in die Pflegeversicherung

Die Hausärztin/der Hausarzt bescheinigt die vorliegende Pflegebedürftigkeit UND Inkontinenz.

Bei urologischer Erkrankung ohne Pflegebedürftigkeit

Die Fachärztin/derFacharzt (z.B. Urologie, Gynäkologie) bescheinigt Inkontinenz, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Vorlage des Steuerbescheids

Der

Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt ab dem 1. Tag des Monats der Antragsstellung.

Da es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde handelt, gilt dies nur, soweit und solange Haushaltsmittel vorhanden sind.

Informationen:

Steuerbescheid bzw. die Nebenkostenabrechnung bei vorhandener Restmülltonne von 240-l oder 120-l bei 14-tägiger Leerung ist vorzulegen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Seniorenmoderatorin der Gemeinde Schwalbach unter Tel: 06834/571-160 oder 571-143.

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